Zertifizierung, Akkreditierung, Weiterbildungsbefugnisse etc.

Hier finden Sie alles zur Anerkennung von Veranstaltungen für die Zertifizierung nach den Fortbildungsordnungen der Kammern, zur Akkreditierung als Fortbildungsleiter, als Dozent, Lehrtherapeut… und zu Weiterbildungsbefugnissen – zusammengestellt von Thomas Sporner.

Zertifizierung von Veranstaltungen

Fachliche Fortbildung ist für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten jeweils in der betreffenden Berufsordnung als Pflicht festgelegt. Im einzelnen wird dies berufsrechtlich in den Fortbildungsordnungen der zuständigen Heilberufskammern geregelt:

Fortbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein
Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer NRW

“Zertifizierung” meint, daß eine fachlichen Veranstaltung (Vortrag, Tagung, Kongress, Kurs, Seminar) bei der berufsrechtlich zuständigen Kammer als fachliche Fortbildung anerkannt wird und auf die Vorgabe der Fortbildungspflicht angerechnet wird.

Die erfolgreiche Zertifizierung führt dazu, daß die auf einer Teilnehmerliste aufgeführten Kammermitglieder (Ärzte, psychol. Psychotherapeuten, KiJu-Psychotherapeuten) in einer Teilnahmebescheinigung eine definierte Zahl an Fortbildungspunkten attestiert bekommen.

Mit Wechsel im Amt von Dipl.-Psych. S. Lorenz zu Dr. med. Th. Sporner  in 03/2014 ist derzeit dieÄrztekammer Nordrhein zuständige Körperschaft/Heilberufekammer.

Vorlesungs- und Seminarreihen können nur dann in  e i n e m  Vorgang zertifiziert werden,  w e n n  der Teilnehmerkreis der Veranstaltungsreihe gem. Teilnehmerliste gleichbleibend ist. Dies gilt z.B. bei den Kursen Psychosomatische Grundversorgung, jedoch nicht bei den Öffentlichen Vorträgen, auch nicht bei der Essen-Seminarreihe!

Die Zertifizierung kostet eine Bearbeitungsgebühr,  w e n n  die angemeldete Veranstaltung für die Teilnehmer/Zuhörer kostenpflichtig ist. D. h. ein einzelner Eintritt z. B. über 10 € führt zu einer Gebühr von (meist in der PsaAG) 120.- €!

Demgemäß empfiehlt sich eine Kostenabschätzung im Vorfeld (evtl. lieber keinen Eintritt erheben), oder aber die Veranstaltung wird über einen akkreditierten Arzt/Dozenten/Supervisor bescheinigt.

Akkreditierung als Fortbildungsleiter

Bei der Ärztekammer Nordrhein bedeutet “Akkreditierung” die Anerkennung einzelner Ärzte oder von Berufsverbänden/Fachgesellschaften als Fortbildungsleiter für einen gewissen Zeitraum.
Dies erfolgt z. B. für “gruppentherapeutische Lehrveranstaltungen sowie für Supervisionen“.
Dies ermöglicht die eigenständige Vergabe von Teilnahmebescheinigungen mit Fortbildungspunkte-Vergabe gemäß Vorgaben, jedoch keine Testierung im Rahmen der Weiterbildung. Im Unterschied zur Moderatoren-Zertifizierung gibt es keine Finanzmittel. Im Gegensatz zur Akkreditierung von Veranstaltungen muß keine Gebühr für die Zertifizierung bezahlt werden.

Bei der PT-Kammer NRW heißt “Akkreditierung” zweierlei:
– einmal die Anmeldung einer Veranstaltung  (“Akkreditierung“), siehe hierzu “Zertifizierung“;
– zum anderen die Anerkennung einzelner psychol. Psychotherapeuten als “Supervisoren und Selbsterfahrungsleiter” für einen 5-Jahres-Zeitraum. Diese Akkreditierung muß nicht identisch mit derZulassung beim Landesprüfungsamt sein.

Lehranalytiker der DPV

hier gelten die Bedingungen der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung.

Dozent – Lehrtherapeut

Für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherpeuten werden von dem dafür zuständigen Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie geeignete Ausbildungspersonen (Psychologische Psychotherapeuten und Fachärzte) benannt.

Da die Ausbildung an die Zugehörigkeit zu anerkannten Ausbildungsinstituten gebunden ist, muß über diese ein entsprechender Antrag gestellt werden.

In der PsaAG läuft diese Beantragung über den PTA.

Intern gilt die Regelung, daß nur DPV-Mitglieder Lehrveranstaltungen/Seminare leiten können.

Der Dozenten-Status kann nach absolviertem Kolloquium beantragt werden.

Der Selbsterfahrungsleiter-Status kann erst drei Jahre nach Dozent-Anerkennung beantragt werden.

Moderation eines Qualitätszirkels

Wer im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) heilberuflich tätig ist, unterliegt den Regularien des Sozialgesetzbuchs V (“Gesetzliche Krankenversicherung”)

Dort ist über die berufsrechtliche Regelung hinaus dezidiert die Überprüfung der Erfüllung dieser Fortbildungspflicht durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in 5-Jahres-Zeiträumenfestgelegt.
Konkret wird die Festlegung der Kriterien und ein Punktekonto für die Fortbildungspflicht bei den Heilberufekammern geführt, die dann entsprechend an die KV im 5-Jahresrhytmus melden.

Diese Regelung betrifft also Ärzte wie auch psychologische Psychotherapeuten in der GKV gleichermaßen.

Im Rahmen der sog. Qualitätszirkelarbeit der KV existiert ein eigenes Fortbildungssystem mit Ermächtigungen, welches auf den Fortbildungsnachweis angerechnet wird. Qualitätszirkel meint kontinuierliche Intervisionsarbeit.

Wer solche Qualitätszirkel verantworten will, der muß eine Anerkennung als Moderatorbeantragen, wofür in der Regel zwei Moderatoren-Schulungen verlangt sind, eine Gruppentherapieausbildung wird angerechnet, ggf. auch eine frühere akademische Lehrtätigkeit.

Der Moderator kann so eigenständig Fortbildungspunkte in bis zu zwei kontinuierlichen Zirkeln vergeben.
Auf Antrag können bis zu 6 Sitzungen pro Jahr à 100 € Moderatorenhonorar (steuerpflichtig) vergütet werden. In der Regel ist nur ein Qualitätszirkel abrechenbar.

 

P.S. Im Rahmen der PTK NRW gibt es KV-unabhängig ebenfalls die Möglichkeit, Qualitätszirkel akkreditieren zu lassen und somit Fortbildungspunkte zu erwerben.

Weiterbildungsbefugnis für ärztliche Weiterbildungen

“Weiterbildung” meint für Ärzte die nach dem abgeschlossenen Studium erfolgende Ausbildung in einer Facharzt-Disziplin oder einem Zusatztitel-Bereich gemäß der Weiterbildungsordnung.

Diese Weiterbildungsbefugnis wird von der Ärztekammer auf Antrag nur an Fachärzte erteilt. Dazu muß ein Erhebungsbogen über die Praxis ausgefüllt werden. Im wesentlichen ist diese Weiterbildungsbefugnis sinnvoll für Ausbildung von Praxisassistenten oder im Rahmen eines Instituts mit Curriculum.

Psychol. Psychotherapeuten durchlaufen eine staatlich anerkannte Ausbildung gem. PTG und erhalten bei Abschluß ihre Approbation.

Die Anerkennung und Ermächtigung zur Ausbildung liegt in NRW beim Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie der Bezirksregierung Düsseldorf. Hier werden die Ausbildungsermächtigungen “Dozent” und “Lehrtherapeut” vergeben, an Psycholog. Psychotherapeuten und an Fachärzte (siehe dort)

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